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Kunden-Anfragen zur Einhaltung der Mineralölverordnung

27.08.2014 15:56

Am 24. Juli 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den dritten BMEL-Entwurf einer Mineralölverordnung vorgelegt. Aus Anlass von Anfragen an die Hersteller von Kartonverpackungen nach Bestätigung, dass die in dem Verordnungsentwurf genannten Grenzwerte für den Gehalt an den Mineralölsubstanzen MOSH und MOAH im Karton bzw. für den Übergang von MOSH und MOAH auf das Lebensmittel eingehalten werden, stellt der VVK Folgendes fest:

  1. Bei dem aktuell vorliegenden Entwurf einer Mineralölverordnung handelt es sich um die mittlerweile dritte Entwurfsfassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

  2. Bei den in dieser dritten Entwurfsfassung einer Mineralölverordnung thematisierten Grenzwerten und sonstigen Regelungen handelt es sich um Diskussionspunkte des Ministeriums, zu dem die beteiligten Kreise (Verbände) bis zum 17. September 2014 Stellung nehmen können und dies auch tun werden.

  3. Das Ministerium hat in dem Verbände-Anschreiben darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf noch nicht zwischen den betroffenen Bundesministerien endgültig abgestimmt ist und hat eine Anhörungsbesprechung in Aussicht gestellt.

  4. Der dritte BMEL-Verordnungsentwurf einer Mineralölverordnung befindet sich also noch in einer sehr kritischen Diskussion und ist somit auch noch keineswegs geltendes Regelwerk.

  5. Weiterhin enthält auch der dritte BMEL-Verordnungsentwurf einer Mineralölverordnung keine validierte Analytikmethode und somit keine klaren Vorgaben zur Bestimmung des Mineralölgehalts in der Verpackung bzw. zur Bestimmung dessen Übergangs auf das Lebensmittel, so dass ein geordneter und rechtssicherer Vollzug der Verordnung nicht möglich wäre.

  6. Forderungen nach Einhaltung der im 3. BMEL-Verordnungsentwurf einer Mineralölverordnung thematisierten Regelungen entbehren somit jeglicher rechtlichen Grundlage.

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